Nachfolgend zeigen wir Ihnen Beispiele unterschiedlicher Ausgangssituationen.
Beispiel 1:
Sie haben kein Eigenkapital, möchten sich dennoch eine Photovoltaikanlage
anschaffen, dabei ab dem 1. Tag der Inbetriebnahme Geld verdienen und später einmal
kostenlosen Strom genießen. Die Berechnung basiert darauf, das der Strom an den
Netzbetreiber gemäß EEG verkauft wird.
Beispiel 2:
Sie verfügen über Eigenkapital, möchten Ihr Geld schützen und in eine der
derzeitig sichersten Geldanlagen investieren. Ihre Investition ist für die kommenden
20 Jahre gesetzlich mit einer Rendite gesichert, die sich sehen lassen kann.
Beispiel 3:
Ab dem 01.01.2009 wurde gemäß EEG festgesetzt, daß Sie für jede selbst verbrauchte kWh einen Zuschuss
erhalten. Dies bedeutet, wenn Sie
heute 20 Cent pro kWh an Ihren Stromzulieferer bezahlen, dann ist es sicherlich
sinnvoll, den eigen produzierten Strom auch selbst zu behalten. Der Erlös von
33,03 Cent/kWh entfällt dann natürlich, aber Sie müssen keinen Strom mehr
für 20 Cent/kWh kaufen und erhalten hierfür noch den gesetzlich abgesicherten
Zuschuss von derzeit 21,03 Cent/kWh. Der Vorteil für Sie ist also 41,03 Cent/kWh. Ein weiterer Vorteil
liegt sicherlich auch darin, indem Sie, um an günstigen Strom zu kommen, den oft für ein
Jahr im Voraus an Ihren Stromlieferanten zu entrichten haben.
Gerne erhalten Sie von uns eine auf Sie individuell optimal abgestimmte Lösung!
Konditionen hier
KfW
Förderbank
Neuregelung und Vereinfachung der Finanzierungsmöglichkeiten von
Photovoltaikanlagen bei der KfW
Seit 01.01.2009 können Anträge zur Finanzierung von Solarstromanlagen über das KfW-Programm Erneuerbare Energien, Standard
oder Premium gestellt werden.
KfW-Programm Erneuerbare Energien (270)
Datum: 01/2010
Investitionskredite für Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien.
Das KfW-Programm Erneuerbare Energien dient der langfristigen Finanzierung
von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien zu einem günstigen Zinssatz.
Im Programmteil "Standard" wird die Nutzung Erneuerbarer Energien zur Erzeugung
von Strom und Wärme gefördert.
A. Programmteil "Standard"
Wer kann Anträge stellen?
In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich
in Privatbesitz befinden.
Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen oder karitative Organisationen beteiligt sind.
Freiberuflich Tätige.
Natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller die wirtschaftlich tätig sind.
(den erzeugten Strom/die Wärme einspeisen).
Was wird mitfinanziert?
Investitionen zur Nutzung Erneuerbarer Energien in Deutschland. Maßnahmen:
zur Errichtung, Erweiterung und zum Erwerb von Anlagen, die die Anforderungen
des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts Erneuerbarer Energien im Strombereich
(BGBl. 2008 Teil 1 Nr. 49, S. 2074) erfüllen.
In welchem Umfang wird gefördert?
Finanzierungsanteil
bis zu 100 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten
Kredithöchstbetrag in der Regel maximal 10 Mio. Euro
Ertragsberechnung beruht auf:
1.000 kWh/m² Globalstrahlung
6,92 m² Modulfläche = ca. 1 kWp
gültig bis 30 kWp Anlagengröße