Selbstverständlich erledigen wir das für Sie!
Diese Leistung ist in unserem Festpreisangebot enthalten. Unmittelbar nach Fertigstellung der PV Anlage führen wir mit Ihnen zusammen
die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur durch.
Ab 01.01.2009 müssen alle PV Anlagen bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden Die Meldung sollte nicht früher als zwei Wochen vor- (jedoch spätestens mit) Inbetriebnahme der Anlage erfolgen. Das Inbetriebnahmedatum muss verbindlich feststehen.
Warum ist eine Meldung notwendig?
Abhängig von der in den Vormonaten installierten Leistung entwickelt sich die EEG-Vergütung für die kommenden Zeiträume.
Bei Anlagen, die nicht vor der Inbetriebnahme bei der BNetzA angemeldet werden, ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet!
Für das "Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur" brauchen Sie folgende Parameter:
Straße und Hausnummer oder Flurstück des Standorts der Photovoltaikanlage
Postleitzahl und Ort oder Gemarkung
Bundesland
Name des Netzbetreibers, an dessen Netz die Photovoltaikanlage angeschlossen wird
Neu installierte Nennleistung der Module in kWp
Tag der Inbetriebnahme der Module
Postalische Anschrift der Anlagenbetreiberin/des Anlagenbetreibers
Auf der Internetseite der BNetzA unter
http://www.bundesnetzagentur.de erhalten Sie alle Informationen zum Melderegister.